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Kosten für Zeitarbeit
Wenn Sie einen Zeitarbeitnehmer in Ihrem Unternehmen einsetzen, zahlen Sie nur die Stunden, die der Mitarbeiter in Ihrem Betrieb ableistet.
Ist der Mitarbeiter in Urlaub, krank oder aus einem anderen Grund nicht anwesend, zahlen Sie nichts. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Mitarbeiter kurzfristig abzumelden, wenn Sie nicht mehr ausreichend Arbeit für diesen haben.
Alle Lohnnebenkosten, die Abführung der Lohnsteuer und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft obliegen dem Zeitarbeitsunternehmen. Auf Sie als Kunde kommen außer dem vereinbarten Verrechnungssatz pro Stunde keine weiteren Kosten zu.
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