Newsletter 01/2025

Erfolgreiches, glückliches & gesundes Neues Jahr!

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen unseren Kunden und Lieferanten für die angenehme Zusammenarbeit in 2024 zu bedanken und Sie gleichzeitigg über einige Neuigkeiten bei uns zu informieren.

Wir wissen, dass es ohne unsere Partner nicht möglich wäre, so erfolgreich zu arbeiten und möchten uns dafür ausdrücklich bedanken. Wir freuen uns auf 2025 und finden es gleichzeitig unglaublich, dass unser Unternehmen in diesem Jahr schon 30 Jahre alt wird!

CrefoZert 2025

Auch das 8. Jahr in Folge haben wir das begehrte CrefoZert von der Creditreform Saarbrücken wieder erhalten. Die Creditreform ist eine unabhängige Wirtschaftsauskunftei, die Unternehmen auf Bonität und Sicherheit prüft. Dem CrefoZert zu Grunde liegt eine ausführliche Bilanzanalyse, nicht nur des letzten Jahres, sondern auch vorangegangener Jahre. Mit dem CrefoZert bieten wir unseren Kunden & Lieferanten Sicherheit, mit uns einen wirtschaftlich stabilen und erfolgreichen Partner zu haben.

Dies ist in der Arbeitnehmerüberlassung besonders deshalb wichtig, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, wenn es um die Subsidiärhaftung des Entleihbetriebes geht. Hier haften die Entleihbetriebe für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zahlungsunfähiger Arbeitnehmerüberlasser.

Auch diese Erfolgsgeschichte hätten wir nicht ohne die Unterstützung unserer Kunden schreiben können – vielen Dank dafür!

Wegfall des Schriftformerfordernis im AÜG

Auch wir wurden als Branche im BEG IV berücksichtigt und die Bürokratie wurde tatsächlich ein kleines Stück reduziert: der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss ab dem 1.1.2025 nicht mehr zwingend in Schriftform vorliegen, um eine Überlassung rechtssicher zu starten. Statt der bisher notwendigen zwei Originalunterschriften auf dem gleichen Blatt Papier genügt nun für das rechtswirksame Abschließen des zwingend notwendigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags die Textform – zum Beispiel kann der AÜ-Vertrag also per Mail ausgetauscht werden, allerdings ändert sich nichts am vorgeschriebenen Zeitpunkt. Der Vertrag muss vor Beginn der Überlassung eines Mitarbeiters abgeschlossen sein.

IAP-Tarifvertrag ausgelaufen

Wir freuen uns, im Dezember die letzte tariflich vorgeschriebene Weiterberechnung der Inflationsausgleichprämie für entliehene MitarbeiterInnen abgeschlossen zu haben. Die entsprechende tarifliche Vereinbarung ist ausgelaufen, es ist keine Nachfolgeregelung geplant. Somit normalisieren sich die Preise für unsere Dienstleistungen auf die reine Weiterberechnung der vereinbarten Stundensätze.